Rechtsanwalt Alexander Reinhold berät seit Jahren Unternehmen sowie Führungskräfte und
leitende Angestellte in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Seine Schwerpunkte liegen dabei in der umfassenden Beratung bei der Anbahnung und der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie in der Bearbeitung
von Fragestellungen aus dem Kündigungsschutzrecht und der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der sozialversicherungs- und
steuerrechtlichen Bestimmungen. Daneben unterstützt er unsere Mandanten in allen Fragen des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere bei
der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Einigungsstellenverfahren.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Reinhold in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Seite.
Der Bereich des individuellen Arbeitsrechts bezeichnet das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Beratung beginnt bereits mit der Prüfung und Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen und sodann der Durchsetzung vertraglicher Rechte aus
Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen.
Besonders bei einer drohenden Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss taktisch klug reagiert werden.
Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses überprüft Rechtsanwalt Reinhold, ob die Befristung wirksam ist und zeigt rechtliche Wege auf,
Arbeitsverhältnisse zu entfristen.
Spätestens nach dem Ausspruch einer Kündigung muss reagiert werden, da ein Arbeitnehmer regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen
Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben muss, will er festgestellt wissen, dass die Kündigung unwirksam ist. Selbstverständlich unterstützt sie
Rechtsanwalt Reinhold bei der Führung eines solchen Kündigungsschutzprozesses und erarbeitet eine auf Ihren Fall zugeschnittene, individuelle
Prozesstaktik.
Aber auch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses kann es zu Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz kommen, insbesondere bei
Diskriminierungen nach dem AGG, der Durchsetzung von Rechten schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen oder bei der Beurteilung der Frage, ob der
betreffende Mitarbeiter nun Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder nur freier Mitarbeiter ist.
Gerade wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, bedarf es eines besonderen Fingerspitzengefühles, so dass Rechtsanwalt Reinhold auch berät, ohne nach außen
in Erscheinung zu treten.
Rechtsanwalt Reinhold berät gleichermaßen Unternehmen, Führungskräfte und leitende Angestellte. Er kennt so den typischen Blickwinkel jeder betroffenen Arbeitsvertragspartei und ihre charakteristischen Interessen genau und kann hierauf seine Taktik speziell ausrichten.
Daneben unterstützt Rechtsanwalt Reinhold unsere Mandanten in allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts, insbesondere bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Auch steht er Ihnen bei den Verfahren vor der Einigungsstelle zur Seite.
Zusammenfassend hilft Ihnen Rechtsanwalt Reinhold bei allen Problemen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auftreten können, insbesondere bei: